AGB unseres Übersetzungs- und Dolmetscherbüros in Nürnberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AP Fachübersetzungen, Fürther Str. 94, 90429 Nürnberg - Übersetzungs- und Dolmetscherbüro für Medizin, Pharmazie, Recht und Technik sowie für beglaubigte Übersetzungen (Stand: 01.09.2023)

1. Geltungsbereich

  1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Dolmetscher- und Übersetzungsbüros AP Fachübersetzungen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für alle Verträge im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne nochmals gesondert vereinbart werden zu müssen, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
  2. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder stillschweigend durch die Ausführung des Auftrages zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und-/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der stillschweigenden Annahme des Angebotes gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Vergütung

  1. Rechnungen des Auftragnehmers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
  2. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
  3. Der Auftragnehmer hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber vorab abgestimmten Aufwendungen.
  4. Der Auftragnehmer kann bei Übersetzungen und bei Dolmetschen einen angemessenen Vorschuss verlangen und die Durchführung des Auftrages von einer Zahlung des Vorschusses abhängig machen.
  5. Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art, Zeit und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) jedenfalls nicht.

4. Vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Der Auftragnehmer kann den Auftrag jederzeit kündigen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte übersetzt oder gedolmetscht werden sollen oder die zu übersetzenden oder zu dolmetschenden Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen.
  2. Der Auftraggeber kann vor der Durchführung des Auftrages jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag auf diese Weise zurück, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Aufwand verlangen. Der entstandene Aufwand ist in jedem Fall mit mind. 35,70 Euro inkl. 19 % UST. (sog. Mindeststornogebühr bzw. Mindestaufwandspauschale) durch den Auftraggeber zu vergüten und errechnet sich darüber hinaus wie folgt:
    - Bei Rücktritt bis sieben Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 25 % der vereinbarten Vergütung zzgl. der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten 
    - bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 50 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten 
    - bei Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 100 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich der bereits angefallenen Reisekosten oder sonstigen Kosten.
  3. Im Falle von Heranziehung von Subunternehmern (z.B. Übersetzern/Dolmetschern für die Projekte des Auftragnehmers) kann der Subunternehmer vor der Durchführung des Auftrages jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Subunternehmer vom Vertrag auf diese Weise zurück, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Aufwand (z.B. neue Suche entsprechender Subunternehmer (evtl. dringend und unter Zurückstellung anderer Projekte und Firmeninteressen) als Ersatz für den vom Vertrag zurücktretenden Subunternehmer, verwaltungstechnischer Aufwand, eventuelle finanzielle Entschädigung des Auftraggebers) verlangen. Dieser errechnet sich wie folgt:
    - Bei Rücktritt bis sieben Tage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 25 % der vereinbarten Vergütung für den gesamten Einsatz zuzüglich der vom Auftragnehmer bereits gezahlten Reisekosten (z.B. Tickets für den Subunternehmer) oder sonstigen Kosten (z.B. nicht mehr stornierbare Buchung der Unterkunft für den Subunternehmer)
    - bei Rücktritt bis 48 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 50 % der vereinbarten Vergütung für den gesamten Einsatz zuzüglich der vom Auftragnehmer bereits gezahlten Reisekosten (z.B. Tickets für den Subunternehmer) oder sonstigen Kosten (z.B. nicht mehr stornierbare Buchung der Unterkunft für den Subunternehmer)
    - bei Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: 100 % der vereinbarten Vergütung für den gesamten Einsatz zuzüglich der vom Auftragnehmer bereits gezahlten Reisekosten (z.B. Tickets für den Subunternehmer) oder sonstigen Kosten (z.B. nicht mehr stornierbare Buchung der Unterkunft für den Subunternehmer).
    Eine Zahlung der Entschädigung lässt sich abwenden, wenn der betroffene Subunternehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber einen angemessenen und fachlich qualifizierten Ersatz selbständig findet und ohne Mehrkosten bzw. bei Reduzierung der Fahrtkosten bei geringerer Entfernung zum Einsatzort bereitstellt.

  4. Wurde für die Übersetzungs- oder Dolmetscherleistung des Auftragnehmers und/oder seiner Subunternehmer kein Pauschalbetrag oder keine konkrete abrechnungsrelevante Textmenge bzw. tägliche Arbeitszeit vereinbart, gilt als Grundlage für die Berechnung des fälligen Ersatzes die jeweilige Mindesttextmenge bzw. die vereinbarte Mindesttagesarbeitszeit des Dolmetschers. Soweit keine Mindesttagesarbeitszeit des Dolmetschers vereinbart wurde, wird ein voller Arbeitstag von acht Stunden zugrunde gelegt  (gilt ebenfalls für die mögliche Entschädigung des Auftragnehmers durch den Subunternehmer im Falle des möglichen vorgenannten Rücktritts vom Vertrag). Wenn keine konkrete Arbeitszeit als Beginn der Dolmetscherleistung vereinbart wurde, gilt dafür die Uhrzeit 12.30 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
  5. Dem Auftraggeber steht es in allen Fällen offen, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Beginn und bis zur Fertigstellung der Übersetzungs- oder Dolmetschleistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer in schriftlicher Form zugeht. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes vor.

5. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, AP Fachübersetzungen, Fürther Str. 94, 90429 Nürnberg, Fax: +49 (0)911 - 650 08 651, E-Mail: info@ap-fachuebersetzungen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An (…)
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen

6. Mitwirkungspflichten und Aufklärungspflichten

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung und des Dolmetschens zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Auftragnehmer mögliche Fehler beseitigen kann. Insbesondere Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung oder für das Dolmetschen notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe).
  3. Der Auftraggeber hat im Falle von Dolmetschleistungen den Mitarbeitern des Auftragnehmers einen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erbringung des Auftrages sind vom Auftraggeber zu stellen.
  4. Der Auftraggeber haftet für eine mögliche Rechtsverletzung durch die Verarbeitung des zu übersetzenden oder des zu dolmetschenden Textes. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Übersetzungsleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Bis zur Bezahlung der Vergütung steht dem Auftraggeber das Nutzungsrecht nicht zu.
  2. Der Auftragnehmer behält sich ein entstandenes Urheberrecht an der Übersetzungsleistung vor.

8. Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber hat den Mangel zu rügen und der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  2. Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer oder Dolmetscher beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder Leistungserbringung.

9. Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schadens beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Leistung typischer Weise zu erwarten sind.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in 90429 Nürnberg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
  2. Die rechtliche Beurteilung der Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden formalen und materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Handelsbestimmungen (CISG). Weiterhin ausgeschlossen sind Verweisungsnormen des Deutschen Internationalen Privatrechts, die zur Anwendung von ausländischen Rechtsnormen beziehungsweise ausländischen Gerichtsständen führen würden.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam beziehungsweise undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.