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Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher in der Türkei: Voraussetzungen & Besonderheiten

Beeidigte Übersetzer und Dolmetscher in der Türkei: Voraussetzungen & Besonderheiten

Wer in der Türkei als beeidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher arbeiten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – darunter türkische Staatsbürgerschaft, ein einwandfreies Führungszeugnis und Sprachkenntnisse. Doch auch die Rolle des türkischen Notars ist dabei nicht zu unterschätzen. Beeidigte Übersetzer aus Nürnberg klären auf.

Was es bedeutet, beeidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher in der Türkei zu sein

Wie allgemein bekannt ist, müssen internationale juristische, rechtliche sowie amtliche Übersetzungen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – von beeidigten Übersetzern angefertigt werden.

Doch was genau ist eigentlich ein beeidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher? Ein beeidigter Übersetzer ist eine Person, die über eine entsprechende Fachausbildung, ein Studium oder einschlägige Berufserfahrung verfügt, in ihrem Beruf kompetent ist und vor einer zuständigen Instanz einen Eid abgelegt hat.

Welche Aufgaben und Befugnisse beeidigte Übersetzer bzw. Dolmetscher haben, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land – ebenso wie die Voraussetzungen und Verfahren zur Beeidigung. In Deutschland wird der Eid in der Regel vor Oberlandesgerichten, Landgerichten oder anderen Behörden abgelegt. In der Türkei hingegen erfolgt die Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern vor einem Notar.

Voraussetzungen für die Beeidigung von Übersetzern und Dolmetschern in der Türkei

Wer in der Türkei als beeidigter Übersetzer und Dolmetscher arbeiten möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist die türkische Staatsbürgerschaft. Es genügt also nicht, lediglich in der Türkei zu leben und eine Arbeitserlaubnis zu besitzen. Außerdem darf man nicht vorbestraft sein, denn Vertrauenswürdigkeit ist in diesem Beruf unerlässlich.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Wohnsitz: Der Übersetzer muss in der Stadt gemeldet sein, in der sich der Notar befindet, bei dem die Beeidigung erfolgt. Dies steht im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten des Übersetzers bzw. Dolmetschers.

Darüber hinaus muss der Dolmetscher bzw. Übersetzer über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Diese können zum Beispiel durch ein Universitätsdiplom, ein Sprachzertifikat oder ähnliche Nachweise belegt werden.

Eingeschränkte Befugnisse von türkischen Übersetzern und Dolmetschern trotz Beeidigung

Die Befugnisse eines beeidigten Übersetzers bzw. Dolmetschers werden in der Türkei häufig überschätzt. In Wahrheit sind diese sehr begrenzt.

Angenommen, der Übersetzer erhält von seinem Kunden ein Dokument, das er übersetzen und beglaubigen soll. Nachdem er die Übersetzung angefertigt hat, versieht er das Dokument mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Damit ist es jedoch noch nicht offiziell beglaubigt – auch wenn der Übersetzer beeidigt ist.

Damit die Übersetzung offiziell gültig wird, muss der Übersetzer oder sein Kunde zusätzlich zu dem Notar gehen, bei dem der Übersetzer den Eid geleistet hat. Erst dieser Notar kann das Dokument gegen Gebühr beglaubigen.

Anders gesagt: In der Türkei bedeutet „beeidigter Übersetzer“ vor allem, dass der Notar für seine Arbeit bürgt, die eigentliche Beglaubigung übernimmt und dafür ein Honorar erhält, auch wenn er weder den übersetzten Ausgangstext noch die Übersetzung selbst kennt.

Lohnt sich die Beeidigung in der Türkei?

Dieses türkische Beeidigungsverfahren führt in der Praxis daher zu unnötigen Kosten und zusätzlichem Aufwand. Daher lohnt sich die Beeidigung in der Türkei meist nur dann, wenn der Übersetzer über ein gewisses Auftragsvolumen verfügt und regelmäßig Übersetzungen beglaubigen lässt – idealerweise bei einem Notar in seiner Nähe.

Obwohl es in der Türkei verschiedene Dolmetscher- bzw. Übersetzerverbände und -vereine gibt, wurden bislang noch keine grundlegenden Maßnahmen ergriffen, um die Situation beeidigter Übersetzer zu verbessern.

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Bild: Engin Yapici, unsplash.com