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Gerichtsunterlagen beglaubigt übersetzen lassen

Gerichtsunterlagen beglaubigt übersetzen lassen

Gerichtsunterlagen, die im weitesten Sinne Gerichtsurteile bzw. Gerichtsbeschlüsse, Klageschriften, Schriftsätze von Rechtanwälten sowie Briefe von Gutachtern umfassen, sind meist besonders sensible Dokumente. Ihre beglaubigten Fachübersetzungen dürfen nur von darauf spezialisierten Experten und Sprachprofis angefertigt werden.

Gerichtsunterlagen mit Beglaubigung übersetzen lassen

In der heutigen globalisierten Welt gewinnt die Zusammenarbeit der Gerichte und Behörden auf internationaler Ebene immer mehr an Bedeutung. Deshalb muss bei jedem multinationalen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gewährleistet sein, dass sich alle Teilnehmer trotz ihrer verschiedenen Muttersprachen mühelos verstehen. Da ein detailliertes Verständnis juristischer Schriftstücke jeglicher Art bei diesen Verfahren unabdingbar ist, werden u.a. Gerichtsurteile und -beschlüsse, Gerichtsprotokolle, Klageschriften, Gutachten, Anträge sowie Bescheide von qualifizierten juristischen Fachübersetzern in andere Sprachen übertragen. Solche Übersetzungen werden meist mit Beglaubigung angefertigt. Urkundenübersetzungen dürfen nur von öffentlich bestellten und bei Gericht beeidigten / ermächtigten Übersetzern angefertigt werden.

Warum sind juristische Fachübersetzer für das Übersetzen von Gerichtsunterlagen nötig?

Die Anfertigung einer sprachlich und inhaltlich korrekten Übersetzung eines gerichtlichen oder behördlichen Dokuments erfordert eine sehr hohe Sprach- und Fachkompetenz der Übersetzer. Sie müssen nämlich zum einen die juristische Fachterminologie in ihren Arbeitssprachen einwandfrei beherrschen, und zum anderen gründliche Kenntnisse der Rechtssysteme in den jeweiligen Ländern besitzen. Außerdem sind die Übersetzer verpflichtet, rechtliche Schriftsätze streng vertraulich zu behandeln sowie Fristen und Termine einzuhalten.

Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsunterlagen

In vielen Fällen muss die Übersetzung eines Gerichtsurteils oder Gerichtsbeschlusses zusätzlich noch beglaubigt werden, da sie in unbeglaubigter Form zur Vorlage bei bestimmten Behörden oder Institutionen nicht ausreicht. Dies ist vor allem in den Bereichen des Ehe- und Familienrechts notwendig, beispielsweise bei Scheidungs- oder Sorgerechtsurteilen. Die Beglaubigung einer Übersetzung kann von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer vorgenommen werden (z. B. in Deutschland, Frankreich und Spanien). In manchen Ländern werden Urkundenübersetzungen allerdings von Notaren beglaubigt (wie in Portugal, Russland und der Schweiz). Manche Behörden verlangen außer der Beglaubigung auch eine Apostillierung oder Legalisation.

Häufig zu übersetzende Gerichtsunterlagen

Zu den am häufigsten übersetzten Gerichtsunterlagen gehören in erster Linie:

  1. Gerichtsurteile und -beschlüsse
  2. Gerichtsprotokolle
  3. Klageschriften
  4. Gutachten
  5. Anträge
  1. Bescheide
  2. Verfügungen
  3. Aufforderungen
  4. Bescheinigungen

Unsere Empfehlung für die Übersetzung Ihrer Gerichtsunterlagen

Aufgrund der hohen Anforderungen sowie der notwendigen Expertise und Spezialisierung der Übersetzer zur Erstellung einer qualitativ hochwertigen Übersetzung Ihrer Gerichtsunterlagen empfehlen wir vom Nürnberger Fachübersetzungs- und Gerichtsdolmetscherbüro AP Fachübersetzungen die Beauftragung eines muttersprachlichen, qualifizierten und langjährig erfahrenen juristischen Fachübersetzers. Wir bieten Ihnen professionelle und qualitätsstandardkonforme Übersetzungen gerichtlicher und behördlicher Dokumente aller Art in mehrere Sprachen an, u.a. ins Deutsche, Englische, Farsi, Rumänische, Polnische, Russische und Spanische. Hierfür arbeiten wir mit einem internationalen Netzwerk an staatlich geprüften, juristisch versierten Übersetzern zusammen, die ausschließlich in ihre Muttersprache übersetzen. Darüber hinaus setzen wir bei der Korrektur der übersetzten Texte oft auch Juristen aus den jeweiligen Rechtsbereichen ein, um zu garantieren, dass der juristische Text in der Zielsprache sprachlich und inhaltlich den rechtlichen Normen des betreffenden Landes entspricht.