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Sprachbarriere beim Notar - Bedarf es eines beeidigten Dolmetschers?

Sprachbarriere beim Notar - Bedarf es eines beeidigten Dolmetschers?

Wenn bei einem Notartermin nicht alle Parteien der deutschen Sprache hinreichend mächtig sind, ist die korrekte und vollständige Verdolmetschung des Vertragsinhaltes essenziell. Nur so können alle Parteien verstehen, wozu sie sich im Einzelnen verpflichten. Worauf es bei der Wahl des Dolmetschers ankommt, erfahren Sie hier.

Müssen Dolmetscher für einen Notartermin beeidigt sein?

Die erste Frage, die man sich bei der Wahl eines Dolmetschers bzw. einer Dolmetscherin stellen muss, ist, ob es einer Beeidigung bedarf, um für einen Notar dolmetschen zu dürfen. Bei schriftlichen Dokumenten ist es in der Regel eindeutig, wann man eine beglaubigte Übersetzung benötigt: Muss eine übersetzte Urkunde nämlich den Behörden vorgelegt und von diesen als rechtskräftig akzeptiert werden, so muss der Übersetzer bzw. die Übersetzerin auch gerichtlich dazu ermächtigt sein, dies zu bestätigen. Weniger schnell ersichtlich gestaltet sich hingegen die Frage nach der Notwendigkeit von beeidigten Dolmetschern bei Behördenvorladungen, insbesondere bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften vor einem Notar.

Immobilienverträge, Testamente, Firmengründungen, Eheverträge - unter dem Begriff „Rechtsgeschäft“ fallen eine Vielzahl von juristischen Belangen, die alle die Beurkundung durch einen Notar erfordern. Wenn Sie in Deutschland ein Rechtsgeschäft von einem Notar beurkunden lassen möchten, aber nicht alle Vertragsparteien der deutschen Sprache mächtig sind, sehen Sie sich unweigerlich mit der Frage konfrontiert, ob man nun die Dienstleistung eines beeidigten Dolmetschers in Anspruch nehmen möchte - gesetzlich vorgeschrieben ist dies schließlich nicht.

Gesetzliche und fachliche Anforderungen – Wer kann und kann nicht beim Notar dolmetschen?

Grundsätzlich ist in Deutschland nicht zwingend eine Beeidigung für einen Dolmetscheinsatz beim Notar erforderlich. Gemäß § 16 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) darf jede nicht nahe mit den Vertragsparteien verwandte Person als Dolmetscher fungieren. Allerdings stellt eine Beeidigung einen Beweis für die juristisch-fachliche Kompetenz der/des Dolmetschenden dar. Weshalb die Verdolmetschung durch eine amtlich beeidigte Fachkraft trotz des rechtlichen Spielraums empfehlenswert ist, zeigt sich eindrücklich, sobald die Vertragspartner mit unersichtlichem bzw. sehr komplexem juristischem Fachvokabular überhäuft werden.

Da das BeurkG keine offiziellen Qualifikationen vorschreibt, hat bereits so manche Vertragspartei auf Freunde oder entferntere Verwandte zurückgegriffen, die die relevanten Sprachen beherrschen, wenn es um das Dolmetschen beim Notartermin ging. Dabei wird in der Regel jedoch nicht bedacht, dass ein Vertragstext nicht mit Alltagskonversationen zu vergleichen ist. Mit der Fülle an anspruchsvollen Fachausdrücken und -formulierungen in amtlichen Verträgen werden selbst deutsche Muttersprachler nicht so einfach fertig, ganz zu schweigen von Nicht-Muttersprachlern. Dabei ist es gerade bei derart lebensbeeinflussenden Anliegen unerlässlich, dass Sie genauestens verstehen, wozu Sie einwilligen, wozu Sie sich verpflichten, welche Rechte Sie haben und welche nicht. Eine sachgemäße Wiedergabe durch einen qualifizierten und fachlich kompetenten Dolmetscher garantiert das Verständnis sämtlicher Vertragsklauseln.

Bei einer notariellen Beurkundung gestaltet sich die Kommunikation weitaus vielschichtiger und anspruchsvoller als eine „bloße“ Verdolmetschung des im Vorfeld vorliegenden und weitgehend abgestimmten Vertragstextes. Vielmehr ergeben sich bei jedem Notartermin auch Fragen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes, die vom Notar unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen in der Fachsprache erläutert werden müssen. Hier ist eine umgehende, verständliche, sich der korrekten juristischen Fachterminologie bedienende Verdolmetschung in die Fremdsprache der jeweiligen Vertragspartei erforderlich.

Ist ein „qualifizierter“ Dolmetscher stets auch ein „beeidigter“?

Die Bestallungsurkunde eines beeidigten Dolmetschers bzw. einer beeidigten Dolmetscherin stellt einen zuverlässigen, amtlichen Indikator für dessen oder deren fachliche Kompetenz dar. Nichtsdestotrotz ist ein beeidigter Dolmetscher nicht automatisch kompetenter als ein nicht beeidigter Dolmetscher mit juristisch-sprachlicher Ausbildung und reichlich entsprechender Erfahrung in der Praxis. Ist ein Dolmetscher nicht beeidigt, so empfiehlt es sich, andere Qualifikationsnachweise wie z. B. seine oder ihre Abschlussurkunde, Empfehlungsschreiben oder Nachweise über den Einsatz im juristischen Bereich anzufragen.

Warum der Einsatz eines qualifizierten Dolmetschers empfehlenswert ist

Es mag eine verlockende Vorstellung sein, einfach einen sprachkundigen Verwandten oder Bekannten um Hilfe bitten zu können und so das Sprachproblem beim Notar ohne weitere Kosten zu lösen. Eine unsachgemäße Verdolmetschung eines bindenden Vertrags birgt jedoch das Risiko noch weitaus kostspieligerer Folgen, welche mitunter erst Jahre später ersichtlich werden.

Die Unterzeichnung eines Vertrags stellt nämlich eine rechtlich bindende Einwilligung in dessen Verpflichtungen dar. Benachteiligen die Vertragsklauseln allerdings eine der Vertragsparteien und konnte sich besagte Partei aufgrund einer mangelhaften Verdolmetschung durch eine unqualifizierte Person keinen ausreichenden Überblick über ihre Rechte und Pflichten verschaffen, so könnte diese Vertragspartei unwissentlich in den Verzicht auf gewisse Rechte einwilligen, die der anderen Vertragspartei zugestanden werden. Dies lässt sich später jedoch nur noch schwer nachweisen, da eine Verdolmetschung beim Notar nicht aufgezeichnet wird. Besonders prekär sind solche mangelhaften Verdolmetschungen beispielsweise im Falle von Unterhalts-, Sorgerechts- oder Eigentumsvereinbarungen.

Professionelle und unprofessionelle Verdolmetschungen

Die Leistung eines professionellen Dolmetschers bzw. einer professionellen Dolmetscherin beginnt bereits mit der Vorbereitung auf den Einsatz. Berufsdolmetscher bitten den Notar vorab um eine Kopie des zu verdolmetschenden Vertrags und studieren diese dann sorgfältig, recherchieren Kontexte und unbekannte Begriffe und verinnerlichen komplizierte Passagen. Bei kürzeren Verträgen erfolgt dies in der Regel, ohne dass hierfür zusätzliches Entgelt verlangt wird. Durch diese routinemäßige Vorbereitung und Recherche können professionelle Dolmetscher eine vollständige und inhaltlich korrekte Verdolmetschung auch seltener Fachbegriffe gewährleisten, die selbst dem Dolmetscher während der Ausbildung bzw. während des Studiums noch nicht untergekommen waren. Bei der Verdolmetschung selbst nutzen professionelle Dolmetscher anschließend ihr geschultes Erinnerungsvermögen, spezielle Notizen- und Redeflusstechniken sowie -strategien für eine flüssige und vollständige Wiedergabe.

Qualifizierte und beeidigte Dolmetscher bei AP Fachübersetzungen – Ihre Stimme vor dem Notar

Sie sind auf der Suche nach kompetenten, professionellen Dolmetscher*innen für Ihren Notartermin? Unsere beeidigten und unbeeidigten Fachkräfte stehen Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie uns Ihre Stimme in der fremden Sprache sein und Ihnen dabei helfen, die Rechtsgeschäfte, die Ihnen wichtig sind, zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

 

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