Definition: Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Urkunden sind offiziell anerkannte Übersetzungen, die von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Sie enthalten eine Beglaubigungsformel, den Stempel sowie die Unterschrift des Übersetzers und bestätigen, dass der übersetzte Text vollständig und inhaltlich korrekt dem Originaldokument entspricht.
Durch diese formale Bestätigung erhalten beglaubigte Übersetzungen eine besondere rechtliche Verbindlichkeit. Sie werden von deutschen Behörden und Institutionen als verlässliche Grundlage für Entscheidungen akzeptiert und unterscheiden sich damit deutlich von nicht beglaubigten Übersetzungen.
Beglaubigte Übersetzungen unterliegen strikten formalen und inhaltlichen Vorgaben. Inhalte von übersetzten Dokumenten und Urkunden dürfen weder gekürzt noch sinngemäß vereinfacht werden, da bereits kleine Abweichungen die rechtliche Gültigkeit beeinträchtigen oder zu Problemen bei Behörden, Notaren oder Gerichten führen können. Besonders sensibel sind dabei Verträge, notarielle Urkunden, Vollmachten, Zeugnisse oder andere Dokumente mit juristischer oder administrativer Relevanz.
Erfahrene Fachübersetzer verfügen über das notwendige Wissen, um diese Dokumente korrekt und präzise zu übertragen. Sie achten nicht nur auf sprachliche Genauigkeit, sondern auch auf die korrekte Anwendung von Fachtermini und rechtlich relevanter Formulierungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass beglaubigte Übersetzungen von Behörden, Gerichten oder Notaren problemlos akzeptiert werden.
Darüber hinaus können professionelle Übersetzer bei Bedarf weitere Leistungen anbieten, wie juristische Übersetzungen, notarielle Übersetzungen oder Übersetzungen für spezielle Fachbereiche. In bestimmten Situationen, beispielsweise bei mehrsprachigen Beurkundungen, Notarterminen oder behördlichen Anhörungen, kann zusätzlich ein qualifizierter Dolmetscher hinzugezogen werden. Dieser unterstützt die mündliche Verständigung und stellt sicher, dass auch komplexe Sachverhalte korrekt vermittelt werden. So entsteht eine durchgängige sprachliche Betreuung – schriftlich und mündlich – die Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten gewährleistet.
Unser Übersetzungsbüro mit Sitz in der Fürther Straße 94 in Nürnberg bietet kurze Abstimmungswege, persönliche Betreuung und flexible Reaktionszeiten. AP Fachübersetzungen unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien zuverlässig bei beglaubigten Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten sowie verwandten Sprachdienstleistungen wie Korrektorat von bestehenden Übersetzungen.
Neben Übersetzungen gehört auch Dolmetschen – unter anderem Notardolmetschen – zu unserem Leistungsspektrum, sodass bei Bedarf sowohl schriftliche als auch mündliche Sprachmittlung aus einer Hand möglich ist. Der Schwerpunkt liegt dabei stets auf rechtssicherer und fachlich präziser Übersetzungsarbeit.
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