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Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, Zeugnissen, Urkunden für Nürnberg, Fürth, Erlangen durch beeidigte Übersetzer

Zur Vorlage bei Behörden, Standesämtern, Anwälten, Versicherungen, an Kliniken oder Bildungseinrichtungen werden ausländische Dokumente, Urkunden oder Zeugnisse in Form einer beglaubigten Übersetzung benötigt. Damit Übersetzungen mit Beglaubigung überhaupt akzeptiert und auch vom zuständigen Amt anerkannt werden, müssen sie von einem öffentlich bestellten und beeidigten (in anderen Bundesländern: vereidigten, anerkannten oder ermächtigten) Urkundenübersetzer angefertigt werden. Das bedeutet, dass ein solcher zertifizierter Übersetzer dafür nicht nur ausgebildet und entsprechend qualifiziert sein muss, sondern dass er beim zuständigen Landgericht einen Übersetzereid für die von ihm angebotenen Sprachen ablegt. Dieser verpflichtet ihn, sämtliche Textinhalte treu und gewissenhaft zu übersetzen. Ansonsten macht sich der Übersetzer strafbar.

Beglaubigte Übersetzungen für Nürnberg, Fürth, Erlangen durch öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer und Dolmetscher

In seinem Beglaubigungsvermerk gibt der öffentlich bestellte und vereidigte / beeidigte Übersetzer an, an welchem Landgericht, in welchem Bundesland und für welche Sprache er vereidigt wurde und in welcher Sprache das Ausgangsdokument verfasst ist. Gemäß § 142 Abs. 3 ZPO wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der beglaubigten Übersetzungen mit Angabe von Ort und Datum, der Unterschrift sowie dem Stempel des Übersetzers bescheinigt. Ein Stempel ist jedoch nicht in jedem Bundesland Gesetz. Sollte der Stempel in Ihrem Land vorgeschrieben sein, muss er Namen, Sprachen und Anschrift des Übersetzers enthalten.

Die meisten unserer öffentlich bestellten und vereidigten / beeidigten Dolmetscher und Übersetzer wurden am Landgericht Nürnberg-Fürth beeidigt. Somit bieten wir Ihnen den bestmöglichen Service für beglaubigte Übersetzungen ganz in Ihrer Nähe und vorwiegend in den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth, Ansbach und Bamberg. Selbstverständlich versenden wir Ihre zertifizierten Übersetzungen auch bundesweit. Diese werden in der Bundesrepublik Deutschland überall amtlich anerkannt. Unser Nürnberger Übersetzungsbüro erledigt schnell und zuverlässig Übersetzungen mit Beglaubigung von diversen Urkunden in alle Sprachen:

  1. Abiturzeugnisse
  2. Abschlusszeugnisse
  3. Arbeitsbücher
  4. Arbeitszeugnisse
  5. Bescheinigungen über Namensänderungen
  6. Diplome
  7. Führungszeugnisse
  8. Geburtsurkunden
  1. Heiratsurkunden
  2. Personalausweise
  3. Reisepässe
  4. Scheidungsurkunden
  5. Schulzeugnisse
  6. Sterbeurkunden
  7. Studienbücher
  8. Zertifikate

Qualifikationsnachweise und Beeidigungsvoraussetzungen

Beeidigte Übersetzer sind außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein beeidigter Sprachmittler muss besonders vertrauenswürdig sein und einige Voraussetzungen mitbringen, um vor Gericht beeidigt zu werden. Es ist sowohl ein Nachweis der persönlichen als auch der fachlichen Eignung zu erbringen. Übersetzer, die beeidigt werden wollen, müssen daher ein Führungszeugnis sowie einige ausdrückliche Erklärungen und Versicherungen vorlegen. Fachlich geeignet sind jene Personen, die über umfassende Sprachkenntnisse verfügen und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen sowohl in der eigenen als auch in der fremden Sprache herausarbeiten können. Der Übersetzer muss also die höchste Stufe der Sprachkompetenz - C2 - des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates aufweisen. Um diese auf sehr hohem Niveau liegende Sprachkompetenz vorzuweisen, muss der Übersetzer entweder ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer über eine Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung, ein Dolmetscher- oder Übersetzer-Diplom eines Hochschulinstituts oder einer Fachhochschule oder ein Abschlusszeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten Sprachschule vorlegen.

Verbreitete Missverständnisse

Viele Menschen verwechseln die Ausdrücke, die bei uns üblich sind. So gibt es keine „beeidigten Übersetzungen“, „begleubigten Übersetzungen“, „begläubigten Übersetzungen“ oder „beglaubigten Übersetzer / Dolmetscher“, sondern nur „beglaubigte Übersetzungen“ (Übersetzungen, die beglaubigt werden) und „vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer / Dolmetscher“ (Übersetzer / Dolmetscher, die vereidigt bzw. beeidigt wurden).

Wo werden beeidigte Übersetzer / Dolmetscher eingesetzt und welche Übersetzungen müssen überhaupt beglaubigt werden?

Das ist eine der häufigsten Fragen unserer Kunden. Kurz zusammengefasst: Sämtliche Texte, die als eine Urkunde (d.h. ein offizielles Dokument) gelten und nicht von jedermann, sondern nur von zuständigen Organisationen oder Institutionen ausgestellt werden dürfen, müssen in ihrer Echtheit beglaubigt werden.

Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten werden daher in der Regel von Schulinstitutionen, Gerichten und Behörden wie dem Standes- oder Meldeamt verlangt. Auch Rechtsanwälte, Notare, Banken, Versicherungen, Unternehmen und Wirtschaftstreuhänder fordern oft eine Übersetzung von Verträgen und Finanzunterlagen in gerichtlich zertifizierter Form. Sobald ein Dokument bei einer Behörde vorgelegt werden muss, handelt es sich um eine juristische Übersetzung.

Welche Dokumente Sie übersetzen lassen müssen, hängt maßgeblich vom Zweck der Vorlage sowie von der Stelle ab, wo Sie diese vorlegen müssen. In manchen Ländern gibt es zwei oder sogar mehrere Amtssprachen. Daher werden dort oft Urkunden in der jeweiligen Sprache und meist in Englisch aufgesetzt. Da in Deutschland die einzige Amtssprache Deutsch ist, müssen alle fremdsprachigen Dokumente, die bei einer Behörde oder einem Amt (Universität, Bezirks- oder Landratsamt, Standesamt, Rathaus, Konsulat, Botschaft usw.) vorgelegt werden müssen, in Form einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche nebst Vorlage des Originals überlassen werden.

Ein professioneller und beeidigter Übersetzer bzw. Dolmetscher ist bei solchen Dokumenten besonders wichtig, da die Übersetzung wortgetreu erfolgen und die Rechtmäßigkeit gewährleistet werden muss. Mit einem professionellen und beeidigten Übersetzer sparen Sie Zeit und Geld. Ein ausländisches Dokument kann zwar theoretisch von Sprachmittlern ohne Beglaubigung übersetzt werden, allerdings würde das Dokument vor Gericht nicht anerkannt werden.

Verwendung deutscher Urkunden im Ausland

Öffentliche in Deutschland ausgestellte Urkunden werden üblicherweise im Ausland nur dann anerkannt, wenn sie mit einer Überbeglaubigung versehen sind. Dabei geht es um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der die Unterschrift, die Dienstbezeichnung des Unterzeichners und die Echtheit des Siegels oder Stempels einer Urkunde bestätigt.

Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen: die Apostille und die Legalisation.

Unter Legalisation versteht man die offizielle Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf einer ausländischen Urkunde. Dies erfolgt durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Landes, in welchem diese Urkunde verwendet werden soll, auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Organisation. Zu beachten ist hier, dass die Legalisation weder die inhaltliche Richtigkeit noch die Gesetzmäßigkeit des Dokuments in irgendeiner Form bestätigt.

Die Apostille hingegen ist eine Art der Überbeglaubigung und dient der internationalen Anerkennung von Urkunden. Nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ersetzt die Apostille in den Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, die Legalisation.

Beauftragen Sie unser kompetentes Übersetzungsbüro in Nürnberg

Unser Nürnberger Übersetzungsbüro für Medizin, Pharmazie, Recht und Technik besteht aus einem Team aus bestens qualifizierten Fachübersetzern und Dolmetschern, die ausschließlich in ihre eigene Muttersprache übersetzen. Dadurch klingen unsere Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten besonders authentisch. Unser Büro setzt auf modernste Übersetzungstechnologien wie Trados, memoQ, Across, Déjà Vu usw. Dadurch lassen sich Übersetzungen von Verträgen, Gerichtsbeschlüssen und anderen behördlichen Dokumenten besonders schnell bearbeiten. Nachdem Ihr Dokument von einem beeidigten Sprachmittler übersetzt wurde, wird es anschließend noch von einem muttersprachlichen Korrektor geprüft. So wird die Übersetzung in einem zusätzlichen Schritt auf inhaltliche Richtigkeit, Grammatik, Interpunktion, Terminologie und Vollständigkeit geprüft.

Unser Team verfügt über eine jahrelange Expertise, das stets einwandfreie Qualität liefert. Daher zählen beispielsweise weltbekannte Technologiekonzerne, Sportartikelhersteller, Gerichte, Notare sowie Unternehmen aus der Pharmabranche zu unseren treuen Kunden. Wenden Sie sich an AP Fachübersetzungen und wir finden den optimalen Übersetzer für Ihr Anliegen.

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